Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge

 

1.      Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranveranstalter zustande. Der Reisende erhält von Wackerltour.Busreisen umgehend eine Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Wackerltour.Busreisen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

 

2.      Bezahlung

Bei mehrtägigen Reisen ist die Bezahlung der Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn erforderlich. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Dauert die Reise nicht länger als 24 h schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 80,-- € nicht, so darf der Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgen.

 

3.      Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Prospektes auf die in der Reisebestätigung bezugnehmenden Angaben. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Wackerltour.Busreisen bindend. Wackerltour.Busreisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

 

4.    Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von Wackerltour.Busreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit der Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändert wird. Wackerltour.Busreisen ist verpflichtet, Änderungen dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann in einem solchen Fall kostenlos umbuchen oder kostenlosen Rücktritt beanspruchen. Wackerltour.Busreisen behält sich das Recht vor, auch bestätigte Reisen im Preis zu verändern, sofern sich Kosten von Leistungsträgern oder Wechselkurse ändern. Allerdings müssen zwischen Vertragsabschlus und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

 

5.      Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzperson durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wackerltour.Busreisen. Der Rücktritt soll schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Wackerltour.Busreisen kann seinen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Reisebeginn prozentual zum Reisepreis pauschalieren.

 

Bei Omnibusreisen gilt:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt       20,-- €

ab 29 Tage bis 22 Tage              40 %

ab 21 Tage bis 15 Tage              50 %

ab 14 Tage bis 7 Tage               55 %

ab 6 Tage vor Reiseantritt          60 %

 

Bis vor Reisebeginn kann ein anderer Teilnehmer in den Reisevertrag eintreten, sofern er den Reise-

anforderungen entspricht und keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Damit verbundene Kosten von Leistungsträgern fallen zu Lasten des Kunden an.

 

6.      Reiseabbruch

Nimmt der Reisende aus zwingenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch oder bricht er die Reise ab, bemüht sich Wackerltour.Busreisen um Erstattung der Kosten bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um ganz unerhebliche Kosten handelt.

 

7.      Rücktritt durch Wackerltour.Busreisen

Wackerltour.Busreisen kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall geht dem Kunden die Rücktrittserklärung umgehend zu. Ein eingezahlter Reisepreis wird zurückerstattet. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise zu gering ist und die entstehenden Kosten die Opfergrenze des Reiseveranstalters überschreiten.

 

8.      Außergewöhnliche Umstände

Wird die Durchführung der Reise unvorhersehbar durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Wackerltour.Busreisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Daraus resultierende Mehrkosten, z. B. für eine Rückbeförderung, trägt der Kunde.

 

9.      Haftung von Wackerltour.Busreisen

Wackerltour.Busreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

a)      die gewissenhafte Reisevorbereitung

b)      die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger

c)       die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Prospekt          

d)      für die Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.

 

10.  Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wackerl.

Busreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wackerltour.Busreisen kann auch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Für die Dauer

einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Reisende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

11.  Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit Wackerltour.Busreisen allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftungsbeschränkung beträgt pro Reisegast 4.000,-- €.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, wenn internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften eine Leistungserbringung nicht möglich machen.

 

12.  Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel sind der Reiseleitung sofort anzuzeigen.

 

13.  Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Wackerltour.Busreisen geltend zu machen.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertragsgemäßen Ende der Reise.

 

14.  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Wackerltour.Busreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Wackerltour.Busreisen mit der Besorgung beauftragt ist. Es sei denn Wackerltour.Busreisen habe schuldhaft die Verzögerung zu vertreten. Wackerltour.Busreisen steht dafür ein, die Kunden über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten.

 

15.  Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

16.  Gerichtsstand

Der Reisende kann Wackerltour.Busreisen nur an dessen Sitz verklagen.